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Sicherheit und Naturschutz

Um den Schutz von Trink- und Grundwasser, Mensch und Umwelt sicherzustellen, werden in allen Projektphasen, von den ersten Messungen über Bohrung und Bau bis hin zum Betrieb eines Geothermiekraftwerks, zahlreiche präventive Maßnahmen ergriffen. Ein umfangreiches Planungs- und Genehmigungsverfahren analysiert sämtliche denkbaren Risiken und stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit. Dass diese auch eingehalten werden, garantieren Prüfungen und Überwachung der Anlage.

Trink- und Grundwasserschutz

Für geothermale Bohrungen gelten die höchsten Schutzvorkehrungen des gehobenen Wasserrechts. Vor Beginn jeder Bohrung wird deshalb ein Standrohr bis in die grundwasserstauenden Schichten, in der Regel in einer Tiefe von 70 bis 80 Metern, gesetzt und einzementiert. Um die kostbare Ressource Grundwasser optimal zu schützen, erfolgen die anschließenden Bohrarbeiten ausschließlich innerhalb des Standrohrs. Zudem werden die Rohre mit Zement im Gestein verankert, wenn die einzelnen Bohrabschnitte fertiggestellt sind. Die Dichtigkeit der Bohrung, die sogenannte Bohrlochintegrität, wird sowohl während der Bauphase als auch im laufenden Betrieb permanent behördlich überwacht.
Zum Betrieb der Anlage wird nicht das als Trinkwasser bekannte Grundwasser, sondern sehr viel tiefer liegendes, heißes Thermalwasser verwendet. Dieses befindet sich stets innerhalb eines geschlossenen Systems, es gelangt also weder untertage in andere Gesteinsschichten, noch obertägig in die Umwelt.

Schutz vor Mikrobeben und Gebäudeschäden

Sowohl im Rahmen der Vorerkundungen als auch beim Bau- und Betrieb einer Geothermieanlage hat die Gebäudesicherheit eine hohe Priorität. In der DIN 4150 Norm zu Erschütterungen im Bauwesen ist verbindlich festgelegt, dass für Schwinggeschwindigkeiten bis zu 5 mm/s Schäden an Gebäuden ausgeschlossen werden können. Sollten wider Erwarten stärkere Schwingungen auftreten, gilt die Beweislastumkehr nach Bergrecht. Das bedeutet, dass der Anlagenbetreiber nachweisen muss, dass die Schäden NICHT von ihm ausgelöst wurden.

Düsseldorf und Duisburg liegen am Rand der sogenannten „Kölner-Bucht“, einer Erdbebenzone im Westen Deutschlands. Hier sind seismische Aktivitäten möglich, wenn sich natürlich bestehende Spannungen im Gestein lösen. Hinzu kommt die sogenannte induzierte Seismizität, die etwa durch den Anstieg von Grubenwasser oder den Braunkohleabbau verursacht wird. Auch die Bohrungen und der Betrieb einer Geothermieanlage können kleinere Erschütterungen, sogenannte Mikroseismizitäten, auslösen. Ein großflächig aufgestelltes Messnetzwerk erfasst diese frühzeitig. Sobald Schwellenwerte überschritten werden, werden die Arbeiten gestoppt, damit weitere Ereignisse verhindert werden können.

Schutz vor Lärm und Infraschall

Auch bezüglich der Lärmschutzvorschriften unterliegen der Bau und Betrieb einer Geothermieanlage strengen Vorgaben. So müssen Schallemissionen am Bohrplatz stets nachgemessen werden, um sicherzustellen, dass Menschen und Umwelt nicht beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund kommen ausschließlich emissionsarme Arbeitsgeräte zum Einsatz, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.